
Die in § 22b Abs. 1 BWG genannten Risikokategorien (Risiko) des Wertpapier-Handelsbuches müssen mit Eigenmittel unterlegt werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

Die in § 22b Abs. 1 BWG genannten Risikokategorien (Risiko) des Wertpapier-Handelsbuches müssen mit Eigenmittel unterlegt werden.
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